Kinderveranstaltungen / 2 G KonzeptBegleitpersonen/ab 12 jährige Kinder
Bei der Veranstaltung gemäß 2 G-Konzept benötigen noch nicht eingeschulte Kinder keinen Testnachweis,
6 - 11 Jahre alte Kinder mindestens ein kontinuierlich geführtes Schultestheft oder einen vergleichbaren negativen Testnachweis gemäß § 3 CoSchuV und 12-Jährige ebenfalls einen negativen Testnachweis gemäß § 3 CoSchuV.
Legen Sie bitte die entsprechende Dokumente beim Einlass zu den Veranstaltungen vor. Wir bedanken uns bereits heute für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.